Es geschah in Leipzig, und da lag sie nun auf dem
Tisch: Die schriftliche Bestätigung über
die Bindung auf Lebenszeit. Die „Heiratsurkunde“, also das Papier in arabischer
Sprache mit deutscher Übersetzung, gibt Auskunft über die Eheleute und die Zeugen
des Heiratsaktes und tritt mit der
Unterschrift in Kraft.
Der frisch gebackene Ehemann berichtet von der muslimische Eheschließung, die
im Islam als ein sehr bescheidener Akt verwirklicht wird. Es genügt, wenn Mann
und Frau vor einer theologisch und moralisch gefestigten Persönlichkeit (etwa
einem Imam) und vor mindestens zwei Zeugen ihren freien Willen zur Ehe
erklären. Das alles wird in dem schriftlichen Vertrag festgehalten. Doch
dann stolperte ich über zwei Summen 5.000,00 Euro und 10.000 Euro. Neugierig
erfragte ich die Bedeutung der Summen. Den ersten Betrag erhält die Braut vom
zukünftigen Ehemann.
Islam: Die Brautgabe – Der Bräutigam zahlt an die Frau
Die Brautgabe ist vielen arabischen Bereich wird
die Brautgabe vereinbart. „Nein, die Frau wird nicht gekauft und muss ein Leben lang dem Mann untertan
sein“, wird mir bestätigt.
Ein Geschenk für die zukünftige Frau. Ayam S., eine
Syrierin, erzählt mir vom unbezahlbaren
Wert einer Frau in ihrem Land. Sie fragt mich: Was ist ein Mann ohne eine Frau?
Stimmt, denke ich und denke auch an die zukünftigen Kinder des Ehepaares und an
all die familiären unverzichtbaren Verantwortungen, die Frauen tragen. Neu war
für mich, dass der Mann zu dieser Gabe verpflichtet ist. Die Höhe soll abhängig
vom Lebensstandard sein und kann sowohl eine Sache als auch ein Geldbetrag
sein.
Der zweite Betrag benennt den Geldwert bei einer
Trennung. Verlässt der Mann die Frau, so hat er 10.000 Euro an sie zu zahlen.
Das fand ich nun wieder etwas mager, und es zeigt mir, dass damit die Frau
schnell abgespeist wird.
Deutschland: Die Mitgift – Die Braut zahlt an den
Bräutigam
Zu Erinnerung: Bis vor Jahrzehnten gab es
ähnliches in Deutschland. Die Aussteuer, auch Mitgift genannt, waren Güter, die
die Braut mit in die Ehe brachte. Der Bräutigam muss also nicht zahlen, hier
wird die Verwandtschaft der Frau zu Kasse gebeten.
Genannt wird dies auch Aussteuer, diese
wird von der Verwandtschaft der Braut bezahlt und kommt direkt dem Brautpaar
zugute. Das konnten sowohl Geschenke wie Handtücher, Bettwäsche oder
Einrichtungsgegenstände als auch Geld, Auto oder Haus sein. Die Aussteuer
diente dem jungen Paar als Starthilfe.
Durch die Höhe der Mitgift oder Aussteuer sollten
Frauen der niederer sozialen Schichten daran gehindert werden, in
höhere Schichten einzuheiraten, und das, obwohl es kein Verbot dafür gab.
In Deutschland hat sich der Brauch nicht gehalten,
und die Eheleute einigen sich untereinander, welches Mitbringsel in die
gemeinsame Ehe und Zukunft einfließt. Allerdings war die Aussteuer/Mitgift in
vielen Teilen der Welt verbreitet und
wird heute noch Indien und Afrika praktiziert.
Fazit:
Hier zeigt sich ein Gegensatz. In einem Fall wird
an die zukünftige Ehefrau gezahlt und im anderen Fall an den künftigen Ehemann.
Kulturelle Unterschiede, die für uns unsichtbar sind, jedoch eine wichtige
Rolle für das familiäre Zusammenleben spielen.
Übrigens: Die
muslimische Eheschließung besitzt erst nach dem standesamtlichen Nachweis in
Deutschland Rechtskraft.
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